Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.02.2020
Entscheidungen im Verfahren
05.06.2019
Entscheidungen im Verfahren
05.06.2019
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.01.2019
Termine
28.05.2018
Sonstiges
16.10.2013
Entscheidungen im Verfahren
08.08.2013
Eröffnungen
06.06.2013
Sicherungsmaßnahmen
18.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2010 bis zum 31.05.2011
17.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2011 bis zum 31.12.2011
07.06.2010
Neueintragungen